Allgemeines zum Berufsbild

Heilerziehungspflegerinnen sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die sich für die Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behinderung in allen Altersstufen im ambulanten, stationären oder aber auch im selbstständigen unternehmerischen Bereich einsetzen.

Definition und Verständnis

Im Mittelpunkt allen Handelns stehen der Mensch mit Behinderung, mit seiner individuellen und unverwechselbaren Persönlichkeit sowie seine Würde, sein Recht auf Selbstbestimmung sowie auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Heilerziehungspflege versteht sich als dialogischer Partner und unterstützt die Beziehungen der Menschen mit Behinderungen und gestaltet ihr Handeln empathisch. Dies setzt voraus, dass sie gelernt hat, Behinderungen, ihre Ursachen und Auswirkungen richtig einzuschätzen, vorhandene Fähigkeiten und Kräfte des Menschen zu erkennen und zu aktivieren und notwendige unterstützende Hilfe zu geben.

Eine ganzheitliche, auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmte Hilfe und Sichtweise steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit. Heilerziehungspflegerinnen sind Bezugsperson und Partner der Menschen mit Behinderungen. Besonders wichtig ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild als Grundvoraussetzung des Berufes. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung verändert sich der Aufgabenschwerpunkt der Heilerziehungspflegerin. Unerlässlich dabei ist, sich selbst mit seinen Fähigkeiten und Grenzen einschätzen zu können, um den eigenen Anteil am Verstehensprozess zu identifizieren und nutzbringend in die Interaktion einzubringen.

Tätigkeiten und Ziele

Sie arbeiten in Kooperation interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen und Fachdiensten und entscheiden gemeinsam als Teil dieses Systems über Ziele, Inhalte und Formen ihres Handelns, aufgrund erworbener Kenntnisse moderner Theorien und Methoden der Behindertenhilfe sowie ihrer Anwendung. Die Heilerziehungspflege besitzt spezielle Kommunikationsformen zur Verständigung mit Menschen mit Behinderung. Sie nutzt die einfache, barrierefreie Sprache, die Gebärdensprache, Unterstützte- sowie basale Kommunikationsformen, Piktogramme usw.

Neben den Menschen mit Behinderung sind sie Ansprechpartner für Angehörige, gesetzliche und ehrenamtliche Betreuungen sowie Kontaktpersonen zu öffentlichen Einrichtungen und Institutionen.

Ziel der Heilerziehungspflege ist die Erhaltung bzw. die Entwicklung einer weitestgehend selbstständigen und selbstbestimmten Lebensweise und in der Folge daraus eine Maximierung der Lebensqualität der Menschen mit Behinderung. Dies zeichnet sich im besonderen Maße in der Qualifikation der Heilerziehungspflege ab, die die Fähigkeit besitzt, den Wandel von bestehenden Kompetenzen und neu hinzukommenden Betrachtungsweisen professionell mitzugestalten und umzusetzen.

Kernkompetenz

Die grundlegenden Kompetenzen der Heilerziehungspflege basieren auf einem fundierten und differenzierten Fachwissen über die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen. Dieses Wissen befähigt sie, pädagogisches und pflegerisches Können miteinander zu verknüpfen. Daraus ergibt sich, dass sie unterschiedliche Bedürfnislagen erkennen und situationsgerecht sowie ressourcenbezogen handeln.
Die Heilerziehungspflege vertritt eine lebensbejahende, fähigkeitenorientierte, ethische, sozialpolitisch engagierte Grundhaltung.

Assistenz / Beratung und Lebensbegleitung

Der Begriff der Assistenz oder Unterstützung bezieht sich auf das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Aufgabe der Heilerziehungspflegerin besteht darin, die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung zu erkennen und Möglichkeiten zu schaffen, damit sich dieser mit all seinen Fähigkeiten entfalten kann. Nur so kann Isolation verhindert, gemildert und überwunden werden, um ein hohes Maß an Selbstverwirklichung, Selbstbestimmung und sozialer Integration zu ermöglichen. Eine Unterstützung muss geprägt sein von Zurückhaltung bei oftmals gleichzeitigem Schutz vor Überforderung.

Beratung beinhaltet partnerschaftlichen Rat in allen lebenspraktischen Fragen und in Rechtsfragen aber auch und bei sensiblen zwischenmenschlichen Fragen. Die Grundlage einer Beratung sind die normalen und verbrieften Rechte eines Mitbürgers mit Behinderung.

Die Heilerziehungspflege besitzt die Fähigkeit, die Bildungs- und Entwicklungsprozesse in allen Lebensphasen abzubilden und die entsprechenden Planungs-, Unterstützungs- und Assistenzprozesse einzuleiten und vollumfassend zu begleiten.

Lebensbegleitung versteht sich als die Aufgabe, dem Menschen alle Hilfe anzubieten, damit er sich der Welt zuwenden kann, sie entdeckt, sie sich erschließt und aneignet. Dazu gehört die Wahrnehmung der dinglichen Welt genauso wie ein Bezug zu sich selbst, seinem Körper und seinen Mitmenschen. Lebensbegleitung heißt nicht Bevormundung, sondern Ergänzung dort, wo sonst eine Benachteiligung durch mangelhafte Welterfassung und Weltbewältigung zu erwarten wäre. Lebensbegleitung muss sehr sensibel geschehen, sie verlangt Teilhabe am Leben und Erleben eines Menschen. Dies bedeutet, sich auf ihn einzustellen. Begleitung geht über die reine Bedürfnisbefriedigung hinaus.

Bildung / Teilhabe

Jeder Mensch ist einem lebenslangen Bildungs- und Lernprozess unterworfen. Bildung trägt dazu bei die Autonomie und Emanzipation von Menschen mit Behinderungen zu vergrößern. Sie beinhaltet auch Erziehung und Förderung. Bildung setzt an den vorhandenen Kompetenzen des Menschen an und versucht, diese zu differenzieren und zu bereichern. Dazu gehört eine gute Beobachtungsgabe, worin die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Vorlieben des Einzelnen bestehen, um ihn hier durch Bildungsangebote zu bereichern. Ferner gehört hierzu ein methodisch
reflektiertes Handeln der Heilerziehungspflege. Voraussetzung eines Bildungsprozesses ist in erster Linie das gegenseitige Vertrauen und das Erleben einer positiven Sozialbeziehung.

Die Heilerziehungspflege setzt sich für personale, materielle, strukturelle, soziale, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein, die Menschen mit Behinderung Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen. Durch ständige Reflektion entwickelt die Heilerziehungspflege ein ganzheitliches und akzeptierendes Menschenbild, das den Prinzipien der Selbstbestimmung, der Teilhabe und der Inklusion aller Menschen folgt.

Pflege

Pflege umfasst eine ganzheitliche Gesundheitspflege und reduziert sich nicht auf die Versorgung und Behandlung „Kranker“. Die Heilerziehungspflege hat ein Pflegeverständnis, welches die klassischen Formen der Grundpflege, die erweiterte Grundpflege und die Behandlungspflege integriert und diese mit den klientenzentrierten Ansprüchen nach größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Unabhängigkeit verbindet. Pflege ist für die Heilerziehungspflege professionelle, konzeptionelle, lebensalterbezogene und kommunikative Hilfe. Pflege hat also das Wohl des ganzen Menschen mit seinem körperlichen und seelischen Befinden sowie sein Leben als soziales Wesen im Blick. Ganzheitliche Pflege bemüht sich um die Erhöhung der Lebensqualität, damit der Mensch das größtmögliche Wohlbefinden erlebt.

Die Behandlungspflege als lebensbegleitender und entwicklungsfördernder Prozess wird im Sinne des Betroffenen gestaltet und leistet einen Beitrag zur größtmöglichen Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Das Pflegeverständnis aktualisiert sich in jeder sozialen Handlung und zwischenmenschlichen Begegnung.

Neben diesen Kompetenzen kennen Heilerziehungspflegerinnen die sozialrechtlichen Bestimmungen und berücksichtigen dies in ihrem täglichen Handeln bezogen auf die finanziellen Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Erfordernissen.

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