LV Bayern: HEP@WfbM und HEP@KiTa: Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten als Fachkräfte

Für zwei Tätigkeitsfelder, die wir in den letzten Jahren als LAG HEP immer wieder in den Blick genommen haben, gibt es gute Neuigkeiten:

Heilerziehungspflegende können nun ohne weitere Zusatzqualifikationen als Fachkräfte in Werkstätten und Kindertagesstätten eingesetzt werden.

Für einen Einsatz in der WfbM haben wir uns gemeinsam mit der LAG WfbM beim operativen Service der Agentur für Arbeit für eine Verbesserung eingesetzt. Herausgekommen ist eine Änderung der Gleichstellungsmöglichkeiten zur Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation. HEP können in Zukunft in einer WfbM als Fachkräfte angestellt werden und nach zwei Jahren Tätigkeit entfällt die Notwendigkeit, die SPZ zu erwerben.

Nachzulesen ist die Änderung im entsprechenden Papier der LAG WfbM.

Für einen Einsatz in Kindertagesstätten wurde die Kinderbildungsverordnung geändert. Heilerziehungspflegende sind nun Fachkräfte, ohne dass sie eine Zusatzqualifikation „Heilerziehungspflege im Erziehungsdienst“ ableisten müssen. Das gemeinsam von der LAG HEP und dem Sozialministerium konzipierte Wahlfach „Frühkindliche Bildung“ wird daher ab dem kommenden Schuljahr in der bisherigen Form nicht mehr angeboten.

Diese Regelung ist nur für HEPs gültig. HEP-H werden Kinderpflegern nicht gleichgestellt

LAG Bayern der Fachschulen

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