Tarife (TVöD - TVL - AVR)

TVöD
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. 2005 ist der TVöD für die Beschäftigten der Bundesverwaltung und der Kommunen in Deutschland in Kraft getreten und löste dort den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber weitgehend ab.
Die deutschen Länder haben in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen eigenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen.

Für den Heilerziehungspfleger relevante Tarifverträge des TVöD sind:

  • • TVöD-BT-B (Pflege und Betreuungseinrichtungen)
    • TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst)
    • TVöd-K (Krankenhäuser)

AVR Caritas (katholisch)
Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes – kurz AVR – regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den Einrichtungen und Diensten der Caritas.
Die AVR legen die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Vergütung, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.
Alle Regelungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen.
In diesem Gremium haben Mitarbeiter und Dienstgeber gleich viele Vertreterinnen und Vertreter.
Bei arbeitsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten können Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber die kirchlichen Schlichtungsstellen anrufen. Diese sollen eine gütliche Einigung herbeiführen. Darüber hinaus sind die staatlichen Gerichte zuständig.

AVR Diakonie (evangelisch)
Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen der Diakonie – kurz AVR – regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den Einrichtungen und Diensten der Diakonie.

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