Pflege - Definition

Grundpflege

Die Grundpflege, auch allgemeine Pflege genannt, umfasst die unmittelbare körperliche Pflege, die Versorgung des Klienten, die psychosoziale Betreuung sowie die Beobachtung.

Grundpflege bedeutet im Gegensatz zur Behandlungspflege lediglich die Unterstützung bei den Alltagsaktivitäten.

Grundpflegerische Tätigkeiten:

  • Waschen
  • Zähne putzen
  • Ganzkörperwäsche
  • Dekubitusprophylaxe (z.B. Lagern)
  • Enterale Ernährung
  • Kathederversorgung (z.B. Leeren des Kathederbeutels)

Behandlungspflege

Maßnahmen die das Krankenpflegepersonal aufgrund einer ärtzlichen Anordnung durchführt. Behandlungspflegerische Maßnahmen dürfen nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden!

Behandlungspflegerische Tätigkeiten:

  • Wundbehandlung
  • Inhalation
  • Verbandwechsel
  • Legen von Kathedern
  • Blasenspülung
  • Einläufe (auch Klistier)
  • Absaugen

Ausnahmen sind unter folgenden Aspekten möglich:

  • Einweisung durch eine examinierte Pflegefachkraft bezogen auf den erkrankten Klienten
  • Notsituation

Deshalb sind regelmäßige Schulungen und Fortbildungen unumgänglich. Auch erste Hilfe Kurse sind dringend durchzuführen!

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