Mindestlohn

Am 1. Januar 2015 kommt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro in Deutschland. Rund 4 Millionen Beschäftigte werden Lohnerhöhungen erhalten.


Welche Personengruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen?
Minderjährige in Deutschland sind komplett vom Mindestlohn ausgenommen. Auch für Auszubildende und junge Leute in Einstiegsqualifizierungen (egal, ob öffentlich gefördert oder tariflich vereinbart) oder Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums gilt der Mindestlohn nicht, da es sich hierbei um ein Lernverhältnis handelt. Azubis erhalten tariflich ausgehandelte Auszubildendenvergütungen.
Auch wenn ein Auszubildender über 18 Jahre alt sein sollte, besteht im Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf
Mindestlohn, wohl aber für einen Nebenjob.
Menschen, die ein freiwilliges Orientierungs-Praktikum (vor Ausbildung oder Studium) machen, haben erst nach einer
Dauer von drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn. Für alle Praktika gilt aber, dass die Vertragsinhalte vom
Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden müssen, insbesondere die Lern- und Ausbildungsziele.
Langzeitarbeitslose, die seit über einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit das Recht auf einen Mindestlohn.

Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn? Nein.

Werden Rentner und Rentnerinnen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, wenn sie jobben? Nein.

Bekommen die Ostdeutschen den Mindestlohn? Ja.

Haben Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?
Ja, auch Volljährige mit geringfügiger Beschäftigung (bis zu 450 Euro im Monat) haben Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde, unabhängig davon, wie viele Stunden pro Woche sie arbeiten. Auch so genannte Kleinunternehmer (die im Rahmen der Steuergesetze von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind) müssen ihren Beschäftigten Mindestlohn zahlen.


Ab wann gilt der gesetzliche Mindestlohn? Wie hoch wird er sein?
Ab Januar 2015 erhalten alle Beschäftigten grundsätzlich 8,50 Euro brutto pro Stunde. Es gelten jedoch Übergangsfristen für manche Branchen bis Ende 2017. In Branchen, für die Übergangstarifverträge gelten, müssen ab 01.01.2017 ebenfalls 8,50 Euro gezahlt werden.

Für welche Branchen gelten Übergangsfristen für Abweichungen vom Mindestlohn?
Während der Übergangsfrist zwischen 01.01.2015 und 31.12.2016 kann über Tarifverträge, die für allgemein verbindlich erklärt wurden, von den 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Allgemein verbindliche Tarifverträge gelten für alle Beschäftigten in der Branche, unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Von den 8,50 Euro abweichende Tarifverträge gibt es zum Beispiel bei Friseuren, Beschäftigten in der Fleischindustrie, in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Allgemein verbindliche Branchenmindestlöhne, die bereits existieren und höher als 8,50 Euro liegen (z.B. im Bauhauptgewerbe) haben natürlich weiterhin Bestand.


Mein Chef sagt, dass er den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen kann oder will. Was tun?
Jeder muss sich an das Gesetz halten, sonst drohen Strafen / Bußgelder. Zunächst sollte der Vorgesetzte auf das neue Gesetz hingewiesen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über den Mindestlohn. Telefonisch gibt das Bürgertelefon des BMAS montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 030 / 221 91 10 04 Auskunft. Kommt es hart auf hart, muss leider jeder einzelne betroffene Beschäftigte den Arbeitgeber auf Zahlung des Mindestlohns verklagen.

 

Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem bestrebt der Verband ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufzubauen und zu pflegen. Der BvDR e.V. sieht sich an dieser Stelle als Informationsnetzwerk und Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

 

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