Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Belastungen zum Thema machen!

Die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) ist der Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Gefährdungsbeurteilung ist als regelmäßig zu wiederholende Bestandsaufnahme der Sicherheits- und Gesundheitssituation im Betrieb zu verstehen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um „„den Handlungsbedarf bei allen Fragen der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit systematisch zu identifizieren; „„Arbeitsschutzmaßnahmen systematisch betriebsbezogen zu entwickeln und zu treffen; „„die Wirksamkeit des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes systematisch zu überprüfen; „„die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

 

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