Eingruppierung

TVöD

Die Entgeltgruppen des TVöD werden mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Dabei stellt die Entgeltgruppe E 1 die niedrigste und die Entgeltgruppe E 15 die höchste einzustufende Gruppe dar. Die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 dürfen nicht mit den Besoldungsgruppen der Beamten verwechselt werden. Diese werden mit A 1 bis A 15 wiedergegeben. Eine Überleitung erfolgt gemäß dem Bundesangestelltentarif (BAT).

TV-L

Die Entgeltgruppen des TV-L werden ebenso wie die des TVöD mit E 1 bis E 15 wiedergegeben. Eine Überleitung besteht gemäß der Anwendung des BAT.

Entgeltgruppen

Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 10.03.2011 werden Beschäftigte bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses in eine der 15 Entgeltgruppen eingruppiert. Dabei richtet sich die Höhe des tariflichen Entgelts nach der Entgeltgruppe und der Stufe. Die Entgeltgruppen differenzieren sich in den Stufen insofern, dass die Entgeltgruppen 2 bis 8 jeweils 6 Stufen und die Entgeltgruppen 9 bis 15 jeweils 5 Stufen aufweisen (§ 16 TV-L). Abweichungen sind in § 16 Satz 1 geregelt.

Entgeltgruppen für die Heilerziehungspflege

Eine Eingruppierung erfolgt zumeist in Gruppe 7 oder 8. In Einzelfällen kommt es auch zur Eingruppierung in die Gruppe 9.

 

Verweildauer in den Entwicklungsstufen

  • Stufe 1 > Einstiegstufe
  • Stufe 2 > Nach einem Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 > Nach zwei Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 > Nach drei Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 > Nach vier Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 > Nach fünf Jahren in Stufe 5

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