Aufnahmevoraussetzung zur Ausbildung

Baden-Würtemberg

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • einjährige geeignete praktische Tätigkeit unter Anleitung („Vorpraktikum“)
  • oder einschlägige Berufsausbildung
  • ärztliches Attest
  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse

Bayern

  • Mittl. Schulabschluss + Abgeschl. Mind. 2-jährige einschläg. Berufsausbildung
  • oder mind. 2-jähr. einschläg. Berufstätigkeit
  • oder abgeschl. Berufsausbildung in einem staatl. anerk. Ausbildungsberuf + 1-jährige einschläg. Berufstätigkeit
  • oder 4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts
  • oder abgeschloss. HEP-H Ausbildung

Berlin

  • Abitur + 8 wöchige einschläg. Berufstätigkeit
  • MSA + 1-jährige einschläg. Ausbildung
  • oder mindestens 2jähr. einschläg. Berufstätigkeit
  • oder 3jähr. nichteinschlägige Ausbildung

Brandenburg

  • Mittlerer Schulabschluss +
  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
  • eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
  • Abitur oder Fachhochschulreife +
  • eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit

Bremen

  • Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) und 2. Nachweis beruflicher bzw. schulischer Voraussetzungen
  • ein durch die Fachschule begleitetes Vorpraktikum oder
  • Abschluss einer Berufsausbildung und eine einschlägige*) einjährige Tätigkeit bzw. eine Berufsausbildung in einem einschlägigen Bereich oder
  • mindestens vierjährige einschlägige*) berufliche Tätigkeit oder
  • Hochschulzugangsberechtigung und ein einjähriges einschlägiges*) Praktikum und 3. gesundheitliche Eignung für die berufsbegleitende Ausbildung zusätzlich:
  • Beschäftigung (mind. 3 Jahre Erfahrung und mindestens 18 WoStd Beschäftigung)

Hamburg

  • Realschulabschluss + abgeschl. mind. 2-jährige staatlich anerkannte Berufsausbildung oder
  • mind. 3-jähr. einschlägige Berufstätigkeit oder
  • 4-jährige allgemeine Berufstätigkeit; (Fach-)Hochschulreife und mind. 1-jährige(s) einschlägige(s) Berufstätigkeit oder
  • Praktikum; Hauptschulabschluss bei besonderer Eignung (Bescheinigung vom AG) und mehrjähriger einschlägiger Berufstätigkeit (nur in der berufsbegleitenden Ausbildung)

Hessen

  • Mittlerer Bildungsabschluss und abgeschl. mind.2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
  • einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit mit Feststellungsprüfung mit der Möglichkeit der Anrechnung z.B. der Führung eines Familienhaushaltes, bzw. Fachhochschulabschluss u.a.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Abschluss SOA- Ausbildung / Abitur plus 600 Std. Praktikum / 2-jährige Berufsausbildung plus 600 Std. einschlägiges Praktikum

Niedersachsen

 

1. als schulische und berufliche Voraussetzungen a. den Sek.I – Realschulabschluss

  • oder einen gleichwertigen Abschluss und aa. den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Sozial- und Familienpflege oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder
  • einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist oder
  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat und

 

2. seine persönliche Zuverlässigkeit

  • (Führungszeugnis Belegart N) und gesundheitliche Eignung nachweist

Nordrhein-Westfalen

  • Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder
  • FHR im Sozial- und Gesundheitswesen, oder
  • AHR und ein entsprechendes Praktikum

Saarland

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • einschlägige Berufserfahrung im Gesundheits – und Sozialbereich oder
  • einjähriges gelenktes Vorpraktikum

Sachsen

  • Realschulabschluss und
  • a) erfolgreicher Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
    c) eine pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung

Sachsen-Anhalt

  • Realschulabschluss und
  • 2-jährige abgeschl., einschl. Berufsausbildung, z.B. Soz.ass., Ki-pfl.
  • oder 1-jährige, einschl. Ausbildung-z.B. Altenpfl.helfer
    oder Abitur und 2 Jahre einschl., berufl. Tätigkeit

Schleswig-Holstein

  • Mittl. Schulabschluss + mind. 2-jährige einschläg. abgeschl. Berufsausbildung (SPA)
  • oder mind. 2-jähr. einschläg. Tätigkeit bzw. begleitetes sonderpädagogisches Praktikum (z. B. FSJ)
  • oder abgeschl. mind. 2jährige Berufsausbildung in einem staatl. anerk. Ausbildungsberuf + 1jährige einschläg. Tätigkeit
  • oder Abitur/FH-Reife + 1jähriges begleitetes sonderpädagogisches Praktikum

Thüringen

  • Mittl. Schulabschluss + mind. 2-jährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (insbes. Sozialassistent); ministerielle Ausnahmegenehmigung bei anderer Berufsausbildung + einschlägiger (!) fachpraktischer Erfahrung möglich

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