Abfindung

  • Die Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur sozialen Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Es steht dem Arbeitnehmer nicht automatisch nach jeder Kündigung eine Abfindung zu!
  • Die Höhe einer Abfindung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Dabei sind stets die Einzelumstände des beendeten Arbeitsverhältnisses angemessen zu berücksichtigen.
  • Allenfalls einen Anhaltspunkt für die Bemessung der Abfindung: Von vielen Arbeitsgerichten angewandte Formel, nach der als Abfindung pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgeahlt zu zahlen ist.

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